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  1. Das Wahlgeheimnis schützt den Wähler bei einer geheimen Wahl oder Abstimmung davor, dass seine Wahlentscheidung beobachtet wird oder nachträglich rekonstruiert werden kann. Die Sicherung des Wahlgeheimnisses ist einer der Wahlrechtsgrundsätze einer Demokratie .

  2. Der Grundsatz der geheimen Wahl soll sicherstellen, dass niemand Kenntnis davon erlangt, für welchen Wahlvorschlag eine Wählerin oder ein Wähler gestimmt hat. Das Wahlgeheimnis dient zugleich dem Grundsatz der Freiheit der Wahl.

  3. Geheim ist eine Wahl, wenn sichergestellt wird, dass ein Wähler oder eine Wählerin den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen kann. Eine Stimmabgabe erfolgt in Wahlkabinen. Diese sind von außen...

  4. Jedes Schulkind lernt: Die Wahlen zum Deutschen Bundestag sind gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Doch was verbirgt sich konkret hinter diesen sogenannten „Wahlgrundsätzen“?

  5. Geheime Wahlen, also Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln, sind in der Geschäftsordnung des Bundestages und in einigen Bundesgesetzen vorgesehen. Bei geheimen Wahlen erhalten die Abgeordneten einen Stimmzettel, den sie in einer Wahlkabine markieren, in einen Umschlag stecken und anschließend unter ...

  6. Wahlrechtsgrundsätze formulieren grundlegende Anforderungen an demokratische Wahlen. Bei der Bundestagswahl und der Europawahl gibt es fünf ausdrücklich geregelte Wahlrechtsgrundsätze: Die Wahl muss allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim erfolgen.

  7. Parteien müssen ihre Bewerber in Versammlungen mittels geheimer Wahl aufstellen (§ 21 Abs. 3 S. 1 BWahlG). Ein Kreiswahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten, d.h. dass es bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien in den Aufstellungsversammlungen zu Kampfabstimmungen kommen kann.